Papiernes Unterschriftenformular

Hier findet sich das offizielle und aktuelle papierne Unterschriftenformular zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Bedingungslose Grundeinkommen in der gesamten EU zum Herunterladen: EBI Grundeinkommen Papierformular DE

Berechtigt, die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Bedingungslose Grundeinkommen auf diesem Formular zu unterzeichnen, sind nur volljährige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die auch wahlberechtigt für die Wahlen zum Europäischen Parlament sind (bitte dazu auch die Bemerkung um Thema Wohnsitz auf dem Formular beachten).

Es darf nichts am offiziellen papiernen Formular verändert werden, sonst sind die gesammelten Unterschriften ungültig. Unterschriften auf eignen bzw. anderen als den offiziellen Formularen werden nicht anerkannt.

Alle Felder im offiziellen Unterschriftenformular müssen gut leserlich  ausgefüllt werden (in Blockschrift, außer die Unterschrift selbst). Nur dann zählt die Unterschrift.

Es darf von einer berechtigten Person nur einmal  auf einem papiernen Unterschriftenformular unterschrieben werden. Auch kann nicht von einer Person online und auf dem Unterschriftenformular die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Bedingungslose Grundeinkommen unterzeichnet werden.

Die eingereichten papiernen Unterschriftenformulare werden von der zuständigen Behörde geprüft. Bei Doppelunterzeichnungen, fehlerhaften oder unvollständigen bzw. unleserlichen Eintragungen werden alle gesammelten Unterschriften auf papiernen Unterschriftenformularen um die ermittelte Fehlerquote minimiert.

Diejenigen, welche mit dem papiernen Unterschriftenformular Unterschriften sammeln, sind für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Bis zur Übersendung an die Sammelstelle sind die Unterschriftenformulare durch die Sammelnden an einem sicheren Ort zu verwahren. Es ist nicht erlaubt, die Unterschriftenformulare zu kopieren, auch nicht die Daten anderweitig zu verwenden bzw. anderen auszuhändigen.

Die ausgefüllten Unterschriftenformulare müssen an die unten genannte Sammelstelle übermittelt werden. Empfohlen wird eine Übermittlung mit Nachweis. Sie sollten erst dann übermittelt werden, wenn eine große Anzahl an Unterschriften erreicht wurde. Dies sollte aber auch nicht zu spät erfolgen, da ab einer gewissen Anzahl von online- und Formularunterschriften (rund 700.000) die Formularunterschriften in das Unterschriftenzählsystem der Europäischen Union eingepflegt werden. Damit erst wird dort die reale Anzahl der Unterschriften für die EBI wiedergegeben.

Letzte Zusendemöglichkeit der ausgefüllten Unterschriftenformulare an die Sammelstelle ist der 10. Juni 2022 (Poststempel).

Sammelstelle für diese ausgefüllten Unterschriftenformulare:

Mein Grundeinkommen

z. Hd. Christina Strohm

Am Sudhaus 2

12053 Berlin